Unsere Tätigkeitsschwerpunkte

 

Einen anwaltlichen Beratungsschwerpunkt bildet u.a. das Zivilrecht mit seinen vielfältigen Nebengebieten.

Zivilrecht, auch bekannt als Privatrecht, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen (z.B. Unternehmen) untereinander.

Das Zivilrecht lässt sich je nach Regelungsbereich weiter unterteilen. Geht es beispielsweise um den Erwerb von Sachen oder Rechten, spricht man vom Kaufrecht – etwa beim Kauf eines Autos oder bei Bestellungen im Internet. Handelt es sich um die Überlassung von Sachen auf Zeit, ist vom Mietrecht die Rede. Bei Fragen rund um Ehe, Scheidung oder Unterhalt spricht man vom Familienrecht, während das Erbrecht Regelungen für den Todesfall umfasst. All diese Bereiche gehören zum Zivilrecht, da sie Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen betreffen – ohne Beteiligung des Staates als hoheitlichen Akteur.

Zusammengefasst bezeichnet das allgemeine Zivilrecht jene Regelungsbereiche, die für den Bürger im täglichen Leben relevant sind.

Im Bereich des Zivilrechts haben wir uns vor allem auf das Familienrecht spezialisiert.

Das Familienrecht befasst sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit familiären Beziehungen. Es regelt ausschließlich das Verhältnis zwischen Privatpersonen und gehört damit klar zum Zivilrecht.

Dabei geht es nicht nur um die klassische Scheidung. Häufig sind damit eine Vielzahl weiterer Regelungspunkte verbunden – etwa der Unterhalt (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt), das Sorgerecht und Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich sowie die Aufteilung des Hausrats. Auch Themen wie das Namensrecht oder Adoption fallen in den Anwendungsbereich des Familienrechts.

Rechtsanwältin Heike Trautmann ist u.a. als Zertifizierte Verfahrensbeiständin (sog. Anwältin des Kindes) tätig und wird unmittelbar seitens der umliegenden Amtsgerichte bestellt, während Rechtsanwalt Sebastian Orth als Fachanwalt für Familienrecht Mandantinnen und Mandanten sowohl außergerichtlich bei Trennungen als auch im Rahmen von Scheidungsverfahren und bei streitigen Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensauseinandersetzungen berät und vertritt.

Sie haben sich von Ihrem Ehegatten frisch getrennt oder beabsichtigen eine Trennung?

Sie haben das Trennungsjahr durchlaufen und begehren nunmehr die Scheidung?

Es sind nach der Trennung oder im Rahmen einer anstehenden Scheidung weitere Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich nebst Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung, etc.) zu klären und zu regeln?

Dann scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.

Wir bieten Ihnen eine kompetente und vertrauensvolle juristische Beratung – persönlich, verständlich und engagiert.